Legislative spielt Exekutive?

Mrz 12th, 2009 | By Lars | Category: Gedanken im Wartestand

Der Fall des Politikers und Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss und die Tatsache, dass es sich hierbei um den Besitz und die Vertreibung von kinderpornografischen Materials handelt, macht es bestimmt nicht einfach, dieses Thema in einer angemessenen und journalistisch fairen Form gedanklich aufzugreifen.

Dafür fehlt es uns an Zeit und Kompetenz – und dies ist auch gar nicht die Absicht dieser Rubrik bzw. unseres Weblogs.

Allerdings sind allgemeine Gedankenspiele und Anmerkungen auch von unserer Seite aus bestimmt “erlaubt” und in den von uns gewählten Punkten hoffentlich auch nachvollziehbar.

Wir beziehen unsere “Gedanken im Wartestand” auf die öffentliche Stellungnahme des Bundestagesabgeordneten Jörg Tauss – vollständig abzurufen auf seiner eigenen Webseite.

Um gleich ein Fazit vorwegzunehmen: Wir glauben ihm – auch wenn sein Vorgehen Fragen aufwirft! Und genau darum drehen sich die GiW.

Zu Beginn seiner Stellungnahme geht Jörg Tauss auf die Tatsache ein, dass sich bereits vor einer ersten öffentlichen Stellungnahme der Behörden, scheinbar entsprechend vorinformierte Kamerateams und Journalisten vor der Bundestagesverwaltung befanden. Jörg Tauss zitiert die Erklärung – aus Presseberichten – des Sprechers der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (siehe Screenshot) und kommt zu einer nicht gänzlich unironischen Stellungnahme: “Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist bei anderen Versuchen, sich die Köpfe zu zerbrechen, etwas erfolgreicher“.

Die Frage, die sich uns stellt: Ist es notwendig, dieser sehr ernsten Anschuldigung des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischen Materials, eine aus unserer Sicht vollkommen unnötigen ironischen Anmerkung beizumischen? Sicher, es darf gefragt und nachforscht werden, inwiefern die Journalisten bereits “Mikro und Kamera” bei Fuß standen und auf die ersten Reaktionen und Stellungnahmen warteten, obwohl ja eigentlich niemand etwas wissen konnte.

Im weiteren Verlauf seiner einleitenden Worte geht Jörg Tauss auf die gelebte Praxis der einzelnen Ministerien und Ausschüsse mit dem Thema “Kinderpornografie” ein, mit dem Ziel zu verdeutlichen, dass die Kenntnis und die “interne Verbreitung” jenes Materials “usus” ist und zu einer vollständigen Einarbeitung in ein zu bewertendes Thema gehört. Hier werden entsprechende Filmchen und Bilder gezeigt, um der Scheußlichkeit dieser Tatsache auch in Wort und Bild Nachdruck zu verleihen. So arbeiten sich unsere Bundestagesabgeordnete in ein Thema ein.

Ansich ist es sehr lobenswert, dass Politiker sich erst in eine Sachlage einarbeiten wollen, bevor entsprechende gesetzliche Vorhaben ausgearbeitet und umgesetzt werden. Man hat oft genug den Anschein, als würden die Politiker das gerade eben nicht tun. Und wenn es hier um neue Steuergesetze gehen würde und die Politiker treffen sich alle zu einem Arbeitskreis “Das Deutsche Steuerrecht – leicht erklärt!” (schätzungsweise 10 Sitzungen a 10 Stunden), dann würde wahrscheinlich keiner was anstößiges daran finden.

Aber bei jenem Thema macht die Textpassage “Seitens des Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kürzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunächst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die Notwendigkeit der von dieser Seite erwünschten Grundrechtsbeschränkungen zu erkennen.” irgendwie Bauchschmerzen und ein ungutes Gefühl. Natürlich ist diese Arbeit notwendig, hört sich aber im Bezug auf jenen Fall eher komisch und absolut “eklig” an. Ich muss mir kein kinderpornografisches Material anschauen – gottseidank habe ich das bisher auch noch nicht müssen – um der festen Meinung zu sein, dass derartiges Material zu den kriminellsten und abscheulichsten menschlichen Handlungen gehört und bestraft werden muss. Als Kind habe ich auch keine heiße Herdplatte angefassen müssen, um auch sicher zu gehen, dass man sich verbrennt.

Nun geht Jörg Tauss auf seine eigene Verflechtung mit jener “Szene” näher ein. Durch seine Beschäftigung mit jener Problematik und der Einarbeitung in die Materie, ist es ihm gelungen, tiefer in diese Szene einzutauchen. Natürlich immer aus dienstlichem Interesse. Er hält sich selbst für einen der wenigen Experten auf diesem Gebiet. Wahrscheinlich hat Jörg Tauss hier recht – aber es hört sich irgendwie an, als wollte er dies besonders betonen, dass er ein Experte ist und nicht der BKA oder die Polizei.

So hört es sich zumindest teilweise an. Daraus resultiert wahrscheinlich auch sein eigenes Vorgehen.

Dieses rein dienstliche Interesse nimmt man ihm dennoch ab, auch wenn es dutzende Hollywoodfilme gibt, in denen Polizisten, die eigentlich Drogenhandel unterbinden sollen, selber abhängig werden, weil sie nur so in die Szene eintauchen können. Und hier und da verschwimmt dann die Grenze zwischen dienstlichem Interesse und Sucht. Korrupte Politiker und Polizisten pflastern den “Walk of Fame” in Hollywood zu genüge – wenn auch “nur” deren Schauspieler.

Wie bereits erläutert, verstand Jörg Tauss seine politische Arbeit nicht nur sachbezogen sondern auch praktisch – ja, sozusagen investigativ! Hier wurde ein Politiker schon fast zu einem Ermittler in “eigener” Sache. Eine Vermischung – aus unserer Sicht – seines politischen Auftrages und der Gewaltenteilung Exekutive und Legislative. Die Ermittlung von Straftaten und die Verhinderung einer solchen, gehört klar in die Aufgaben der Exekutive (BKA, Polizei) und nicht in den Aufgabenbereich eines Politikers.

Auch wenn Jörg Tauss seine Aufgabe so versteht, lässt es einem kopfschüttelnd zurück. Jörg Tauss äußert sich auch des öfteren zu den eigentlichen “Ermittlern” – dem BKA – und begründet seine eigenen Ermittlungen mit der Tatsache, dass man sich als Politiker nicht mehr auf die Arbeit des BKA in dieser Frage verlassen könne – bzw. er sich nicht verlassen will. Er begründet dies auch bezugnehmend auf eigene Erfahrungen während verschiedener Veranstaltungen und dem von ihn vermuteten Streben des BKA, die Problematik und die Bekämpfung der Kinderpornografie dahingehend auszunutzen, neue Kompetenzen und Zuständigkeiten im eigenen Interesse politisch durchzusetzen.

Diesem Vorwurf darf man gerne nachgehen und durchaus auch öffentlich diskutieren, erklärt aber unseres Erachtens nicht, warum ein Politiker die investigative Arbeit selbst in die Hand nimmt.

Das hat schon was vom Wilden Westen – im übertragendem Sinne. Früher nannten man dies “Lynchjustiz”, wenn normale Bürger erstmal einen Ganoven aufknpüften und ihn dann erst an den Richter bzw. den Sheriff übergaben. Warum andere Arbeit erledigen lassen, wenn man es selber eh besser kann.

Auch wenn sich Jörg Tauss für sein Verhalten entschuldigt, insbesondere bei seiner Frau und seiner Familie, will man sich gar nicht vorstellen, was hätte passieren können, wenn die “Szene” herausbekommen hätte, wer da mit ihnen korrespondiert. Als Frau würde ich da mit meinem Ehemann aber mal ein ernstes Wörtchen drüber reden.

Im Großen und Ganzen muss man nach dem Lesen seiner Stellungnahme zu dem Schluss kommen, dass es hakt zwischen den Parlamentariern und der Exekutive wie dem BKA. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in wichtigen gesellschaftskritischen Fragen scheint erschwert, erst recht jetzt, da öffentlich wird, dass ein Politiker die Arbeit der Polizei quasi “en passant” erledigt hat.

Dieses Verfahren sollte zumindest dazu führen – so auch der Wille von Jörg Tauss – dass die Abgrenzung der Aufgaben des Politikers und des Bundestagsabgeordneten zu den ermittelnden Behörden klar geregelt wird.

Und aus unserer Sicht kann dies nur zu einem Ergebnis führen: Legislative bleibt Legislative – und Exekutive bleibt Exekutive!

Euer Lars

Bevor Sie sich eine eigene Meinung bilden, empfehlen wir, die gesamte Stellungnahme von Jörg Tauss zu lesen. Die obigen Screenshots sind nur ein kleiner Teil jener erklärenden Worte und Erläuterungen des Jörg Tauss.

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  1. [...] (oh ja, auch die von unserer Bundesfamilienministerin favoritierten Sperren) ist dringend geboten! Hier nun einige andere Blog-Berichte zum Fall Jörg Tauss. Tenor bei den meisten dennoch: Tauss habe [...]

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